
„Neutralität“ ist im Kontext der politischen Bildung zu einem Kampfbegriff geworden. Worum geht‘s im täglichen Unterricht in PuG oder in der Verfassungsviertelstunde?
Beutelsbacher Konsens
- Grundlage für die politische Bildung ist der Beutelsbacher Konsens. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher wissenschaftlicher Positionen zur politischen Bildung wurden in den 1970er-Jahren 3 Prinzipien formuliert.
- 1. Lernende sollen sich ein eigenes Urteil bilden können.
- 2. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch in der politischen Bildung kontrovers dargestellt werden.
- 3. Schüler/-innen sollen lernen, ihre eigenen Interessen in politischen Situationen zu erkennen und zu vertreten.
- Ein „Neutralitätsgebot“ beinhaltet der Beutelsbacher Konsens nicht.
Was bedeutet das für uns Lehrkräfte?
- Lehrkräfte dürfen ihre eigenen Positionen äußern, solange sie diese kenntlich machen und den Schülerinnen und Schülern nicht aufdrängen.
- Auch außerhalb der Schule dürfen sich Lehrkräfte politisch äußern. Dabei müssen sie rechtliche Pflichten beachten, etwa die Verfassungstreuepflicht und – v. a. bei verbeamteten Lehrkräften – das Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung.
- Bei politischen Podiumsdiskussionen an Schulen ist gundsätzlich auf eine angemessene Berücksichtigung der Parteien zu achten.
Und für die politische Bildung?
- Zu den Zielen politischer Bildung gehören Wissensvermittlung, die Stärkung des Urteilsvermögens und die Förderung politischen Handelns.
- Politische Bildner/-innen müssen ihre eigenen Positionen nicht verbergen, sollten jedoch ihren Einfluss auf Lernende immer wieder kritisch hinterfragen.
- Politische Bildung ist nicht neutral: Sie orientiert sich an konkreten Grundwerten wie Demokratie, Menschenrechte und politische Teilhabe.
Quelle: Neutralitätsgebot (?) | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de
Verfassungsviertelstunde – BS Lauingen
Verfassung auf unserer Homepage- BS Lauingen
Was heißt neutral? | Ausgewählte Beiträge von Instagram | bpb.de









