Im Rahmen eines Online-Webinars der IHK hatten die Auszubildenden der Klassen WEC 10B und WEC 11B die Gelegenheit, von Rechtsanwalt Herr Geißler aus Augsburg mehr über die neuesten Entwicklungen im E-Commerce zu erfahren – insbesondere zum Thema Barrierefreiheit.

In einer zunehmend digitalen Welt wird es immer wichtiger, dass Websites und Online-Shops für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten.

Herr Geißler erläuterte, dass Barrierefreiheit nicht nur eine ethische, sondern auch eine rechtliche Notwendigkeit darstellt. Die Anforderungen an barrierefreie Websites und E-Commerce-Plattformen wurden in den letzten Jahren durch die EU-Richtlinien und das Behindertengleichstellungsgesetz immer weiter verschärft. Unternehmen, die ihren Online-Auftritt nicht barrierefrei gestalten, laufen Gefahr, Abmahnungen oder sogar Klagen zu riskieren. Dazu zählen unter anderem die richtige Farbauswahl, die verständliche Struktur der Website und die Möglichkeit, die Inhalte auch ohne Maus zu navigieren.

Die Schüler lernten, dass Barrierefreiheit sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch für die allgemeine Benutzerfreundlichkeit von Websites von Vorteil ist. Ein barrierefreier Online-Shop kann nicht nur eine breitere Zielgruppe ansprechen, sondern auch die Nutzererfahrung für alle Kunden verbessern.

Abschließend betonte Herr Geißler, dass die Integration von Barrierefreiheit nicht nur eine rechtliche Pflicht ist, sondern auch eine Chance für Unternehmen darstellt, sich als sozial verantwortungsbewusst und kundenorientiert zu positionieren. Für die Zukunft wird es daher immer wichtiger, den digitalen Raum inklusiver zu gestalten.

Quelle: StR Philipp Polifka