Erster Schultag für neue Berufsschüler ist am Montag, 15. September 2025.

Schülerinnen und Schüler die im 2. Ausbildungsjahr von einer anderen Berufsschule zu uns wechseln, beachten bitte den Blockplan (unten).

Zugang Aula

Kommen Sie bitte ab 7:45 Uhr in die Aula unserer Berufsschule, bzw. Berufsfachschule.

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Startzeiten in den Berufsfeldern, z.B. Wirtschaft 8.00 Uhr, Metalltechnik, 8.45 Uhr, Umwelttechnik 10.35 Uhr, …

  • In unserer Eingangshalle oder in der PDF unterhalb, erhalten Sie je nach Berufsfeld genaue Informationen für die Startzeit in Ihrem Lernraum.
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Erster Schultag 25/26, Beruf, Startzeit und Lernraum

weitere Schultage und Start für die höheren Klassen: Termine und Blockpläne

  • Am ersten Schultag erfolgt die Klasseneinteilung. Sie erhalten dann auch Informationen über den (die) nächsten Schultag(e).
  • An diesem Tag endet der Unterricht um 12:50 Uhr.

Von telefonischen Anfragen bitten wir abzusehen, da eine endgültige Klassen­einteilung mit Festlegung der geltenden Schultage erst am ersten Schultag erfolgen kann. Schüler die von einer anderen Berufsschule zu uns wechseln können gerne vorab Kontakt aufnehmen.

  • Bitte bringen Sie am ersten Schultag Folgendes mit:
    • Papier und Stift
    • Kopie Ihres Abschlusszeugnisses
    • Kopie der ersten Seite Ihres Ausbildungsvertrages
    • Passbild
    • Nur BGJ: Nachweis über Masernschutz
    • Wasserflasche, Trinkflasche: Glas, Metall, Mehrweg, 
      kein Plastik (Einweg),
      kostenfreie Füllung am Wasserspender 1. Stock Haus A
    • Brotzeit
    • Mensa ist geöffnet: Getränke Brotzeit und zwei Mittagessen zur Auswahl, auch Automaten für Snacks und Getränke
    • Rucksack oder Tasche

Sie möchten sich anmelden? 

Hier geht es zu unserer Onlineanmeldung.

Wohnheim

Wohnheim – BS Lauingen, weitere Informationen direkt über die BVS:
BVS-Bildungszentrum Lauingen (Donau)

Mark Bernath

Betreuung

Infektionsschutz, Masernschutzgesetz (3/2020)

Da wir mehr als 55% erwachsene Schüler an unserer Schule haben, ist der Masernschutznachweis nicht notwendig. Sie haben den Nachweis an der allgemeinbildenden Schule erbracht.

Jugendliche und Erwachsene mit bestimmten Infektionserkrankungen dürfen die Schule nicht betreten und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen. Dies gilt zum Beispiel bei:

  • Keuchhusten
  • Masern
  • Mumps
  • Röteln
  • Scharlach
  • Krätze
  • Windpocken

weitere Informationen und Tipps:

Info für Schulen – Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention