Grundsätze für den Distanzunterricht
Distanzunterricht (DU) ist Unterricht, der in räumlicher Trennung von Lehrkräften und Schülerinnen und Schüler (SuS) stattfindet und der grundsätzlich durch elektronische Datenkommunikation
unterstützt wird. Bei DU ist im Rahmen der Möglichkeiten sicherzustellen, dass eine gleichwertige Teilnahmemöglichkeit aller SuS besteht. Die Schule legt die im Rahmen des DU eingesetzten
(elektronischen) Verfahren fest, die nach Zweck, Umfang und Art den Vorgaben entsprechen müssen.
Einerseits bildet DU an den beruflichen Schulen eine verlässliche „Rückfallebene“ für mögliche zukünftige Beschränkungen des Präsenzunterrichts (z. B. durch Schulschließung, Ausschluss von
Personen, Kursen oder Klassen sowie witterungsbedingte Ausfälle), andererseits stellt DU eine Erweiterung der Bildungsangebote beruflicher Schulen um innovative Unterrichts-formen dar.
Es ist beabsichtigt, dass unter bestimmten Voraussetzungen DU ein konstitutives Element des Unterrichts an beruflichen Schulen wird und als voll-wertiger Unterricht gilt – auch nach dem Ende der
Coronapandemie. Die dafür erforderlichen Änderungen der BaySchO und der betroffenen Schulordnungen befinden sich aktuell in der Verbändeanhörung.
Im DU sollen für SuS und Lehrkräfte die gleichen Bestimmungen wie im Präsenzunterricht gelten, z. B. hinsichtlich Anwesenheit bzw. Dienstpflicht, Krankheit, Freistellung durch den Arbeitgeber
bzw. den Dienstherrn, Beurlaubung usw.
Im Folgenden sollen zwei Arten des DU definiert werden:
Synchroner Distanzunterricht (SDU): gleichzeitig stattfindendes eLearning, d.h. die Lehrkraft und die SuS sind im virtuellen Raum; umsetzbar z.B. in einer Audio- oder Videokonferenz als Bestandteil einer Kommunikations- und Kollaborationssoftware
Asynchroner Distanzunterricht (ADU): örtlich und zeitlich ungebundenes eLearning, z. B. mit Lernplattformen wie mebis, Lernvideos, Lernsituationen per elektronischer Übermittlung (z. B. E-Mail,
Messenger etc.).
Dabei soll die Durchführung von DU, der nicht aus Gründen des Infektionsschutzes, sondern aus organisatorischen sowie pädagogischen Gründen erfolgt, an Berufsschulen, Berufsfachschulen,
Berufsfachschulen des Gesundheitswesens, Fachschulen und Fachakademien die Genehmigung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde voraussetzen. Bei Beruflichen Ober-schulen und Wirtschaftsschulen soll
der Unterricht in einzelnen Fächern, im Seminar und im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung in pädagogisch begründeten Fällen und in begrenztem Umfang nach Anhörung der Lehrerkonferenz und des
Schulforums als DU abgehalten werden können. Sofern DU durchgeführt wird, sind von Lehrkräften, SuS und ggf. Eltern entsprechende Einwilligungen einzuholen.
Zur Sicherung der Unterrichtsqualität sollen für den DU folgende Aspekte gelten:
Für den DU ist die Medienkompetenz von zentraler Bedeutung (vgl. Schreiben vom 24. Juni 2020 mit Az. VI.2-BP9100-7b.54 405). Diese muss, auch in Vorbereitung des DU, durch eine regelmäßige
praktische Anwendung digitaler Medien im Präsenzunterricht gefördert werden. Mebis und der Einsatz von Kommunikations- und Kollaborationssoftware ergänzen sich notwendigerweise im DU wie im
Präsenzunterricht. Die Schulen formulieren im Rahmen der Schulentwicklung ihre Ziele für den DU.
Die Grundsätze für den SDU und ADU sollen im Medienkonzept verankert werden. Im Rahmen des Qualitätsmanagements ist eine regelmäßige interne Evaluation zur Sicherstellung der Unterrichtsqualität
erforderlich.
Beispiele für organisatorische Gründe zur Einführung von DU:
Beispiele für pädagogische Gründe zur Einführung von DU:
Anlage zum Schreiben vom 16. Juli 2020 (Az. VI-BO9200-1-7a. 421 48)