Good in Shape!
NACH 75 JAHREN zeigt sich UNSER GRUNDGESETZ IN GUTER VERFASSUNG.
Gratulation.
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz bei einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates ausgefertigt und verkündet. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. 2024 jährt sich die Verabschiedung des Grundgesetzes zum 75. Mal.
Vor dem Hintergrund des Scheiterns der Weimarer Republik und zwölf Jahren nationalsozialistischer Terrorherrschaft hatten sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes zum Ziel gesetzt, der neuen Bundesrepublik eine Verfassung zu geben, deren Dreh- und Angelpunkt die Würde jedes Einzelnen ist. Ganz bewusst haben sie mit Art. 1 den wohl wichtigsten Satz des Grundgesetzes an den Anfang gestellt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Sie schufen damit unmittelbar geltendes Recht für alle staatliche Gewalt.
Zunächst war das Grundgesetz als Provisorium gedacht und wurde deshalb bewusst nicht Verfassung genannt. Erst nach einer Wiedervereinigung sollte eine gesamtdeutsche Verfassung folgen. Die dem Grundgesetz ursprünglich vorangestellte Präambel brachte dies deutlich zum Ausdruck. Mit dem Beitritt der Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR am 3. Oktober 1990 wurde das Grundgesetz zur Verfassung des gesamten Volkes. Seit mehr als sieben Jahrzehnten ist das Grundgesetz nunmehr die Grundlage unserer freiheitlichen Demokratie. Es wurde vielfach geändert und angepasst, aber es hat sich bewährt und der Bundesrepublik Deutschland geholfen, zu einer stabilen Demokratie in der Mitte Europas zu werden.
Doch was steht im Grundgesetz? Und warum ist es so wichtig?
Weiterführende Links:
https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/548752/75-jahre-grundgesetz/
https://www.blz.bayern.de/themenheft-75-jahre-grundgesetz_p_492.html
Verfassungstag: https://www.lpb-bw.de/verfassungstag-23mai
Quiz: https://www.instagram.com/lpb.bw/
Das Grundgesetz (GG), Artikel 1-19: Unsere Grundrechte
Video zur Geschichte: https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-1340928.html
Verfassungskonvent Herrenchiemsee
Im August 1948 versammelten sich Delegierte der westlichen Länder zur Beratung eines Verfassungsentwurfes auf der bayerischen Insel Herrenchiemsee. Die Teilnehmer erarbeiteten ein 95-seitiges Abschlussdokument, in dem bereits das wesentliche Grundgerüst des Grundgesetzes vorbereitet war.
Die westlichen Besatzungsmächte hatten den elf westdeutschen Ministerpräsidenten aufgetragen, eine verfassungsgebende Versammlung zur Konstituierung eines Weststaats einzuberufen. Damit wäre die deutsche Teilung, die 1948 faktisch bereits vollzogen war, auch formal festgeschrieben worden. Nach mehreren Konferenzen im Hotel Rittersturz bei Koblenz und auf dem Jagdschloss Niederwald bei Rüdesheim einigten sich die Ministerpräsidenten mit den Besatzungsmächten darauf, dass mit der Einrichtung des Weststaates lediglich ein räumliches und zeitliches Provisorium geschaffen würde.
Die Beratungen im Augustinerchorherrenstift knüpften an diese Grundsätze an. Nicht die staatliche Neukonstituierung Deutschlands stand im Zentrum, sondern eine provisorische Neuorganisation des Landes. Dieses Provisorium sollte auf jeden Fall mit zwei Kammern ausgestattet sein, in dem die StaatsbürgerInnen und die Länder repräsentiert sind, und mit einer Regierung, die sich immer auf eine Mehrheit im Parlament stützen kann. Auch die Ewigkeitsklausel war bereits beschlossen, nach der nicht einmal eine Verfassungsänderung die Grundlagen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abschaffen kann. Der Parlamentarische Rat, der wenig später in Bonn zusammentrat, orientierte sich stark an dem Verfassungsentwurf von Herrenchiemsee.
Das neu konzipierte Museum zeigt dieses Kapitel der deutschen Geschichte am authentischen Ort im ehemaligen Augustinerchorherrenstift. Die intensiven Diskussionen, Themen, Ziele und Rahmenbedingungen der Beratungen im August 1948 werden nachvollziehbar. Gleichzeitig können Besucherinnen und Besucher über Verfassungsfragen der Gegenwart und die Bedeutung des Grundgesetzes reflektieren.
Quelle: https://www.demokratie-geschichte.de/karte/2291
zum Ort: Bayerische Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen