Umgehende Meldepflicht von Infektionskrankheiten

Wir bitten Sie, die nachfolgend aufgeführten Infektionskrankheiten unverzüglich direkt der Verwaltung/Schulleitung zu melden, wenn diese bei Ihnen diagnostiziert wurden:

  • Hepatitis A und Hepatitis B
  • Influenza (Virusgrippe)
  • Keuchhusten
  • Masern
  • Mumps
  • Noro- und Rotaviren
  • Röteln und Ringelröteln
  • Scharlach
  • Windpocken
  • und auch weiterhin SARS-CoV-2, Corona

Ansprechpartner für Sie sind das Sekretariat und/oder direkt die Schulleitung mit Herrn Peter J. Hoffmann (Schulleiter) und Herrn Dr. Reinhard Gentner (Stellvertretender Schulleiter).


Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung und bedanken uns schon heute für Ihr Verständnis sowie Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit zum Schutz unserer schwangeren Frauen im Haus.